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   FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10   

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https://dejure.org/2012,14282
FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10 (https://dejure.org/2012,14282)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2012 - 1 K 1146/10 (https://dejure.org/2012,14282)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 1 K 1146/10 (https://dejure.org/2012,14282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002
    Übergang zum Bestandsvergleich bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung und fortgesetzter Überschuss-Rechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 3; § 16 Abs. 3 Satz 2
    Übergang zum Bestandsvergleich bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übergang zum Bestandsvergleich bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. September 2001 (IV R 13/01, BStBl II 2002, 287) bedürfe es keines Übergangs zum Bestandsvergleich, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen solle und für diesen Fall auf die Erstellung einer Einbringungs- und Übergangsbilanz verzichtet werden könne.

    Auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. September 2001 (a.a.O.) ergebe sich im Umkehrschluss, dass es keines Übergangs zum Bestandsvergleich bedürfe.

    Der Bundesfinanzhof nimmt dabei Bezug auf eine weitere Entscheidung vom 13. September 2001 (a.a.O. ) .

  • BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2007 (XI R 32/06, BFH/NV 2008, 385) sei ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittele und sein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft einbringe, zwar grundsätzlich so zu behandeln, als wäre er im Zeitpunkt der Einbringung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen.

    In diesen Fällen ist deshalb wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart in der Regel ein Übergangsgewinn zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 2007, a.a.O., m.w.N.).

    Einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2007 (a.a.O. ) zufolge ist ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und sein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft einbringt, grundsätzlich ebenfalls so zu behandeln, als wäre er im Zeitpunkt der Einbringung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen; dies gilt allerdings nicht in Fällen der Buchwertfortführung.

  • FG Niedersachsen, 19.04.1984 - VI 408/83
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. April 1984 (VI 408/83, EFG 1984, 598) sei der Übergang zum Bestandsvergleich kein Selbstzweck.

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat dies im Urteil vom 19. April 1984 ( VI 408/83, EFG 1984, 598 ) verneint.

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Denn auch die Verbindlichkeiten gehören zu den Wirtschaftsgütern, die im Rahmen einer Realteilung frei verteilt werden können (vgl. BFH, Urteil vom 10. Dezember 1991, VIII R 69/86, BStBl II 1992, 385).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Beim ausgleichsberechtigten Realteiler führt der Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung zur Realisierung eines Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe der Gesellschaft; beim Ausgleichsverpflichteten entstehen in dieser Höhe Anschaffungskosten (vgl. BFH, Urteil vom 1. Dezember 1992, VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607).
  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Durch die Fortführung der Buchwerte der in die Einzelunternehmen eingebrachten Wirtschaftsgüter und die Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird eine zutreffende Erfassung des ("Total"-) Gewinns (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 30. März 2006, IV R 25/04 , BStBl II 2008, 171 ) ermöglicht.
  • BFH, 29.04.2004 - IV B 124/02

    Realteilung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    Unter einer Realteilung ist ertragsteuerlich die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zu verstehen, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt (vgl. BFH, Beschluss vom 29. April 2004, IV B 124/02, BFH/NV 2004, 1395; vgl. auch BMF-Schreiben vom 28. Februar 2006, BStBl I 2006, 228).
  • BFH, 10.07.1973 - VIII R 34/71

    Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1146/10
    a) Veräußert ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seinen Betrieb, oder gibt er ihn auf, ist er grundsätzlich so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung oder Aufgabe zunächst zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen (vgl. BFH, Urteile vom 10. Juli 1973, VIII R 34/71, BStBl II 1973, 786; vom 13. Oktober 1989, III R 30-31/85, BStBl II 1990, 287).
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